Die FEI setzte einen Dringlichkeitsbeschluss in Kraft, durch den umfangreicher verboten wird, schäumende Substanzen im Pferdemaul zu verwenden.
Bei der ersten FEI-Vorstandssitzung des Jahres wurde in Lausanne eine Regeländerung innerhalb der Veterinärs-Vorschriften vorgenommen, die dem Wohlergehen des Pferdes dienen soll. Es handelt sich um einen Dringlichkeitsbeschluss.
Aus Gründen des Tierschutzes wurde der FEI-Veterinärvorschriften, Artikel 1004 „Verbotene Methoden”, folgender Absatz hinzugefügt:
„1004.4 Es ist strengstens verboten, Substanzen/Produkte jeglicher Art im oder um das Maul und/oder die Zunge des Pferdes zu verwenden, die Schaumbildung imitieren, hervorrufen oder verursachen und/oder das Gebiss beschichten oder anderweitig bedecken oder teilweise bedecken. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Verwendung von Produkten, die in der FEI Tack App zugelassen sind, sowie die Verabreichung von zugelassenen natürlichen Leckerbissen. Ein Verstoß gegen die Regel führt zu einer gelben Verwarnungskarte und zur Eliminierung in der jeweiligen Prüfung.“
Die Regel tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und ersetzt einen Absatz in den FEI-Dressurregeln und den FEI-Para-Dressurregeln.
„Es ist strengstens verboten, Substanzen jeglicher Art (wie „Marshmallow-Fluff“, Rasierschaum usw.) um das Maul des Pferdes herum zu verwenden, um Schaumbildung zu imitieren; ein Verstoß gegen diese Regel führt zu einer gelben Verwarnungskarte und zum Ausschluss.“