Der Bayerische Ministerrat entschied am 9. September den Wolf in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Die FN sieht eine positive Entwicklung.
Am 9. September fiel im Bayerischen Ministerrat die Entscheidung, dass der Wolf sowie der Goldschakal zukünftig im Landesjagdrecht aufgenommen werden. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Reform des Bayerischen Jagdgesetzes. Sie wird von der Staatsregierung ausdrücklich als Signal an den Bundesgesetzgeber verstanden, notwendige Änderungen im Bundesnaturschutzrecht vorzunehmen. Die bestehende Bayerische Wolfsverordnung bleibt hiervon unberührt.
„Mit der Entscheidung Bayerns wird deutlich, dass die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes nicht ausreichen, um die berechtigten Belange von Weidetier- und Pferdehaltern abzusichern. Mit der Entscheidung des Bayerischen Ministerrats spricht sich nun ein weiteres Bundesland dafür aus, dass rechtssichere und praxistaugliche Regelungen für ein aktives Wolfsmanagement auf Bundesebene dringend benötigt werden“, betonte Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer Zucht der FN.
Gemeinsam mit vierzehn weiteren Mitgliedsverbänden setzt sich die FN derzeit im Rahmen der Mitgliederversammlung des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) in Berlin für Lösungen ein, welche die Belange von Landwirtschaft, Pferdehaltung und Naturschutz in Einklang bringen. Dies soll eine stärkere Wahrnehmung sowie nachhaltige Absicherung in Gesellschaft und Politik ermöglichen.