Das Amtsgericht Oberhausen hat im Fall eines Jägers nach einem tödlichen Schuss auf eine Haflingerstute ein mildes Urteil gefällt.
Nach der Urteilsverkündung am Amtsgericht in Oberhausen kam es bei vielen zu erheblichen Fragezeichen. Die Besitzerin des getöteten Pferdes „Edda“ reagierte emotional und mit großem Unverständnis. Im Interview mit dem WDR berichtete sie völlig aufgelöst von ihrem Pferd und seinen Qualen.
Was war passiert? Im Februar 2024 hatte ein damals 27-jähriger Jäger gegen 22 Uhr einen Schuss auf ein vermeintliches Wildschwein abgegeben. Tatsächlich traf er jedoch die Haflingerstute. Edda befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Gelände ihres Offenstalls. Das Projektil durchschlug den Unterkiefer des Pferdes. Daraufhin gab es vor Ort wohl eine dramatische Auseinandersetzung. Als sowohl die Besitzerin als auch der Jäger beim Pferd eintrafen, weigerte sich dieser, dem lebensbedrohlich verletzten Tier den Gnadenschuss zu geben. Ein herbeigerufener Tierarzt schläferte die Stute wenig später ein.
Verfahren eingestellt
Die Besitzerin betont, dass das Pferd durch den zeitlichen Verzug unnötige Qualen erleiden musste. Jäger sind durch das Gesetz verpfichtet, in solchen Fällen das Tier sofort zu erlösen.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte den Jäger wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Unter anderem auch, weil bei der Jagd exalt zu identifizieren ist, auf welches Tier ein Jäger schießt. Dazu gehört auch, dass er die Sichtverhältnisse prüft und nur dann schießt, wenn die Sicht eindeutig gegeben ist.
Am vergangenen Mittwoch kam es zur Verhandlung. Am Ende stellte das Amstgericht Oberhausen bei dem mittlerweile 29-Jährigen nur eine geringe Schuld fest. Ein gravierender Verstoß gegen das Tierschutzgesetz lag nach Ansicht des Gerichtes nicht vor. Somit wurde der Schütze zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt, welche direkt an die Pferdebesitzerin zu zahlen ist. Die Versicherung des Jägers leistete zudem rund 12.500 Euro Schadenersatz. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.
