Der Haushaltsausschuss des Bundes hat eine verstärkte Sportstättenförderung beschlossen. Auch Reitvereine können profitieren.
Der Bund plant, die Förderung des Sports weiter auszubauen. Die Abgeordneten der Koalition beschlossen für den Bundeshaushalt 2026 mehrere Änderungen. Dadurch profitiert unter anderem der Sport.
Für das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ wird eine weitere Tranche von 333 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung freigegeben. Damit stehen in den nächsten Jahren insgesamt 666 Millionen Euro für dieses neue Programm zur Sportstättenförderung zur Verfügung.
„Auch für einen Reitverein kann es sich lohnen, diese Option in Betracht zu ziehen. Allerdings ist das Vorgehen nicht ganz unkompliziert, wenn die Vereine sich dazu erst mit ihrer Kommune abzustimmen müssen und der Antrag dann wie für das Programm vorgesehen über die Kommune gestellt werden muss“, erläutert Thomas Ungruhe, Leiter Pferdesportentwicklung bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Ungruhe gibt Vereinen den Tipp, dass der Vereinsvorstand möglichst zeitnah mit der Kommune sprechen und diese von seinem konkreten Förderprojekt überzeugen sollte, dann könne die Kommune den Förderantrag stellen, welches noch bis zum 15. Januar 2026 zur Anmeldung geöffnet ist. Die Formularerstellung lässt sich beim BMWSB – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung finden.

Leider können sich kleine Vereine keine Investion leisten. Wenn die Fördersumme min. 250.000 € sein muss. Große Rede aber trifft nicht die Basis