Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz


Bild vergrößern Wolfsregulierung: Wolf auf einer Wiese

Mittlerweile gilt der Wolfsbestand in Deutschland nicht mehr als gefährdet. (© imago images)

Der Wolf wurde vom deutschen Bundeskabinett ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung begrüßt den Schritt.

Hier ist eine journalistisch-sachliche Überarbeitung des Textes mit neutraler Tonalität und klarer Struktur:


Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bewertet die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, grundsätzlich positiv. Mit dem Schritt schafft die Regierung eine Grundlage für ein regional differenziertes Wolfsmanagement.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, den Ländern ein regionales Bestandsmanagement zu ermöglichen. In Gebieten mit hohen Wolfsbeständen und einem festgestellten günstigen Erhaltungszustand sollen Managementpläne eingeführt werden, die eine Regulierung der regionalen Population erlauben. Darüber hinaus soll die rechtssichere Entnahme von Wölfen erleichtert werden, wenn bestehende Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden.

Auch in Regionen, in denen Herdenschutz nur eingeschränkt oder gar nicht umsetzbar ist – etwa in alpinen Lagen oder an Deichen – sind Entnahmen zum Schutz von Weidetieren vorgesehen. Zudem ist geplant, die Finanzierung präventiver Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder den Einsatz von Herdenschutzhunden zu verbessern.

Aus Sicht der FN reichen die geplanten Regelungen jedoch insgesamt nicht aus. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Pferdeland Niedersachsen GmbH hatte der Verband bereits vor dem Kabinettsbeschluss gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat weitergehende Maßnahmen gefordert. Demnach sollten Wölfe, die in der Lage sind, größere Weidetiere wie Pferde oder Rinder zu verletzen oder zu töten, unabhängig vom Vorhandensein zusätzlicher Schutzmaßnahmen als sogenannte Problemwölfe eingestuft und ohne weitere Auflagen entnommen werden können. Entsprechendes solle auch für Tiere gelten, die sich Menschen – zu Fuß oder zu Pferd – annähern oder diese verfolgen.

„Erst wenn dieser Forderung nachgekommen wird, können auch Rinder- oder Pferdehalter wieder besser schlafen“, so Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer Bereich Zucht der FN.


Alexandra Koch Freie Journalistin
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Seit über 15 Jahren arbeitet Alexandra Koch (Jahrgang 1983) als freiberufliche Journalistin. Durch ihre Tätigkeit für zahlreiche Fachmagazine in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbindet die studierte Kulturwissenschaftlerin ihre Leidenschaft für Pferde mit ihrer lebenslangen Liebe zum Schreiben. Noch bevor sie zur Schule ging, war schließlich kein Lesestoff vor ihr sicher und jedes Pony wurde ausgiebig geherzt. Mit News, Interviews, Reportagen sowie Hintergrundberichten ist sie heute vielfältig unterwegs. Ebenso begeistert sie sich für Reisen mit kleinen und großen Abenteuern (wie ihre Spitzbergen-Tour im Winter 2025) und für die Arbeit an ihrem ersten Roman.

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