Nasenbluten bei einem Pferd © Frank Sorge

Nasenbluten kann ein Anzeichen von Equiner Infektiöser Anämie sein.

Im thüringischen Wartburgkreis wurde ein 33 Jahre altes Pferd eingeschläfert. Dass es an Equiner Infektiöser Anämie litt, wusste zu diesem Zeitpunkt noch niemand. Der „Stern“ berichtet, dass bei dem Pferd nach dessen Tod Proben entnommen wurden. Dadurch wurde erst die Erkrankung erkannt und schließlich durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie des Freistaates Thüringen heißt es mittlerweile:

„Bei einem Pferd im Wartburgkreis wurde ein Fall der Equinen Infektiösen Anämie (EIA), auch Ansteckende Blutarmut der Einhufer genannt, amtlich festgestellt. Der Nachweis der Erkrankung erfolgte durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wurden die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Dementsprechend erfolgen Untersuchungen empfänglicher Tiere im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb. Des Weiteren wurde mit epidemiologischen Ermittlungen durch die zuständigen Behörden begonnen, um eventuelle Kontakttiere zu identifizieren. Diese Recherchen sind sehr aufwendig und erfolgen auf der Basis der schriftlichen Aufzeichnungen der Zu- und Abgänge der gehaltenen Tiere, zu denen Betriebe, die Pferde oder Pferdeartige (Esel, Zebras) halten, seit April 2021 durch das EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet sind.

Die Equine Infektiöse Anämie ist weltweit verbreitet und kommt gehäuft in Asien, Osteuropa und Südamerika vor. In Deutschland tritt sie sporadisch auf. Seit 2010 wurden bundesweit 72 Fälle der Equinen Infektiösen Anämie gemeldet (Quelle: webTSN, Stand 24. März 2026). In Thüringen wurde die Tierseuche zuletzt im Dezember 2011 bei einem Pferd nachgewiesen. Für den Menschen ist die Erkrankung ungefährlich.

Das Thüringer Sozialministerium ruft Halterinnen und Halter entsprechender Tiere auf, bei unklaren Krankheitsanzeichen zügig tierärztlichen Rat hinzuzuziehen. Besteht ein Seuchenverdacht ist das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt umgehend zu informieren. Die Erkrankung ist gemäß der Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung) meldepflichtig.“

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