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Bei den Bundeschampionaten gibt es in diesem Jahr Neuerungen bei der Qualifikation im Springen.

Für die Bundeschampionate 2026 gibt es eine Erweiterung bei den Qualifikationsmöglichkeiten für sechsjährige deutsche Springpferde. Neben der bisherigen Regelung wird eine zusätzliche Option zur Erlangung der Startberechtigung eingeführt.

Weiterhin gilt, dass sechsjährige deutsche Reitpferde gemäß Zuchtverbandsordnung (ZVO) und Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) § 16.6, Liste I, startberechtigt sind, wenn sie in einer Qualifikationsprüfung eine Endnote von mindestens 8,0 erzielen. Ergänzend können sich die Pferde künftig auch über sportliche Erfolge qualifizieren. Voraussetzung ist eine Platzierung bis zum Nennungsschluss in einer Springprüfung der Klasse M** (1,35 Meter) oder in einer internationalen Springprüfung über 1,35 Meter. Der entsprechende Nachweis ist mit der Nennung einzureichen.

Hintergrund der Anpassung ist eine Auswertung aus dem Jahr 2025. Demnach erreichten 83 sechsjährige deutsche Reitpferde Platzierungen in Prüfungen über 1,35 Meter, davon qualifizierten sich 59 zusätzlich über eine Wertnote von mindestens 8,0.

Mit der neuen Regelung reagiert Pferdesport Deutschland nach eigenen Angaben auf Terminüberschneidungen zwischen nationalen Qualifikationsprüfungen und internationalen Turnieren. Insbesondere international startenden Reitern soll dadurch eine zusätzliche Möglichkeit zur Qualifikation eröffnet werden.

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