Polizeikontrolle © AdobeStock/R. Kottmann

Polizeikontrolle

Ab dem 1. Juli verschärft die Europäische Union die Vorschriften für grenzüberschreitende Transporte. Das zieht auch mögliche Folgen für nicht-gewerbliche Pferdetransporte nach sich. Was ursprünglich zur Regulierung des gewerblichen Güterverkehrs gedacht war, könnte nämlich auch Freizeitreiter, Turniersportler und Züchter betreffen. Wer nämlich ein fremdes Pferd zu Turnieren oder Zuchtveranstaltungen oder etwa zur Besamung mitnimmt, für den kann künftig schneller die Einstufung als gewerblicher Transporteur erfolgen – auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Hintergrund ist eine EU-Regelung, nach der ab 1. Juli auch leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen. Das soll Lenk- und Ruhezeiten kontrollieren. Dies gilt zwar nur für die gewerbliche Güterbeförderung, doch fällt es beim Pferdesport bekanntermaßen schwer, die Nicht-Gewerblichkeit der Fahrt nachzuweisen.

„Die Regelung wurde primär geschaffen, um Missstände im gewerblichen Güterverkehr zu adressieren – wie etwa bei Paketdiensten – und ist sicherlich gut gemeint. Damit lassen sich Pferdetransporte aber nicht vergleichen“, kritisiert Pferdesport Deutschland Vorstandsmitglied Dr. Klaus Miesner die neue EU-Regel. „Der Pferdesport wird zu Unrecht in eine Regulierungssystematik gezwungen, die auf völlig andere Marktakteure abzielt. In der Regel sind bei uns solche Fahrten eine ‚Begleittätigkeit‘ zur Ausübung des Sports als Hobby. Lenk- und Pausenzeiten werden daher ganz selbstverständlich und unbürokratisch an das Wohl der Pferde und damit auch der Fahrer angepasst.“

Schreiben ans Bundesverkehrsministerium

Pferdesport Deutschland hat sich daher in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium gewandt und fordert praxisnahe Ausnahmeregelungen. Man fordert von der Politik, zwischen gewerblichem Gütertransport und nicht-gewerblichem Pferdetransport zu unterscheiden. „Eine differenzierte Unterscheidung ist überfällig, um für alle Rechtssicherheit zu schaffen“, so Dr. Miesner. „Sollte eine Anpassung oder Neuauslegung der Regelungen nicht möglich sein, schlagen wir die Einführung einer Bescheinigung über die Nichtgewerblichkeit von Pferdetransporten vor.“

Der Handlungsbedarf sei groß: Nach Angaben externer Experten drohen bei Verstößen nicht nur hohe Bußgelder. Unter Umständen könnten Fahrzeuge sogar stillgelegt werden, wenn Strafen nicht unmittelbar vor Ort beglichen werden.

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