Verfahren gegen den Leiter des NRW-Landgestütes und einen ehemaligen Mitarbeiter eingestellt


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Die Staatsanwaltschaft Münster hat ein brisantes Ermittlungsverfahren eingestellt. (© Staatsanwaltschaft Münster)

Wie heute bekanntgegeben wurde, ist ein Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlicher tierschutzrelevanter Maßnahmen eingestellt worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eingestellt. Die Verfahren richteten sich gegen den Leiter des NRW-Landgestüts sowie gegen einen ehemaligen Mitarbeiter.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war im vergangenen Jahr eine anonyme Anzeige. Darin wurden dem früheren Mitarbeiter, der als Bereiter für das Landgestüt tätig war, Verstöße im Zusammenhang mit Training und Ausbildung gestütseigener Hengste vorgeworfen. Dem Leiter des Landgestüts wurde vorgeworfen, von den mutmaßlichen Verstößen Kenntnis gehabt und nicht eingegriffen zu haben. Ihm wurde insoweit eine Beihilfe durch Unterlassen zur Last gelegt.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den ehemaligen Bereiter ist weiterhin anhängig. Auch hierbei geht es um den Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das Verfahren steht jedoch nicht im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit am Landgestüt in Warendorf, sondern betrifft eine frühere Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in Werne. Anlass war eine Anzeige des Kreises Unna, nachdem man den Behörden Videoaufnahmen vorlegte, die ein mögliches tierschutzwidriges Verhalten dokumentieren sollen.

Das Thema besitzt am Landgestüt eine gewisse Brisanzt, weil die Vorgängerin des jetzigen Leiters im Jahr 2021 bei einem tierschutzrelevanten Vorfall mit einem jungen Hengst anwesend war und nicht einschritt. Der Vorgang wurde im Nachgang sowohl von der zuständigen Kreisveterinärbehörde als auch von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) als tierschutzrelevant eingestuft. Grundlage hierfür war vorhandenes Videomaterial. Nach umfangreicher Berichterstattung bat die beamtete Leiterin das zuständige NRW-Landwirtschaftsministerium um Versetzung; dem Antrag wurde entsprochen. Im Zusammenhang mit dem Vorfall wurde gegen sie außerdem ein Bußgeld im dreistelligen Bereich verhängt.


Alexandra Koch Freie Journalistin
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Seit über 15 Jahren arbeitet Alexandra Koch (Jahrgang 1983) als freiberufliche Journalistin. Durch ihre Tätigkeit für zahlreiche Fachmagazine in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbindet die studierte Kulturwissenschaftlerin ihre Leidenschaft für Pferde mit ihrer lebenslangen Liebe zum Schreiben. Noch bevor sie zur Schule ging, war schließlich kein Lesestoff vor ihr sicher und jedes Pony wurde ausgiebig geherzt. Mit News, Interviews, Reportagen sowie Hintergrundberichten ist sie heute vielfältig unterwegs. Ebenso begeistert sie sich für Reisen mit kleinen und großen Abenteuern (wie ihre Spitzbergen-Tour im Winter 2025) und für die Arbeit an ihrem ersten Roman.

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