Hat man sein Pferd in einem Reitstall untergebracht, kann es auch im professionellsten Stallbetrieb passieren, dass sich das Pferd in seiner Box oder auf dem Gelände des Reiterhofs verletzt. Das Pferd kann sich in seiner Box an herausstehenden Nägeln oder Splittern verletzen, an scharfen Kanten in der Stallgasse oder an den Weidezäunen. Verlorene Hufeisen im Reithallenboden können ebenfalls zur Verletzungsgefahr werden. Erleidet das Pferd durch derartige Vorkommnisse auf dem Reiterhof Verletzungen, fragt sich der Pferdehalter, ob nun der Reitstallbetreiber für den Schaden und die Tierarztkosten aufkommen muss oder ob das Verletzungsrisiko als allgemeines Lebensrisiko hingenommen werden muss.
Wonach richten sich die Pflichten des Stallbetreibers? Zu den typischen Pflichten des Stallbetreibers nach dem Pferderecht aus dem Einstellervertrag gehören das Füttern, Pflegen und Misten des Pferdes. Er stellt dem Einsteller oftmals eine Reitanlage zur Nutzung zur Verfügung. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Pferd in seiner Obhut nichts zustößt. Ist dies doch einmal der Fall, kommt die Frage auf, ob der Stallbetreiber möglicherweise nicht die erforderliche Sorgfalt gewahrt hat. Wesentliche Pflichten des...