Gewitter, Sturm, Hagel. Die Stallungen werden beschädigt. Ein hohes Risiko für Stallbetreiber. Wie man sich richtig versichert und was zum Schutz vor Wetterkapriolen und Bränden zu beachten ist, erklären unsere Experten.
Auf einer Reitanlage sind meist fremde Pferde untergebracht und viele Menschen gehen ein und aus. Wo viele Pferde und Menschen zusammenkommen, können leicht Unfälle passieren oder Schäden entstehen. „Die Kosten dafür muss der Inhaber des Pferdebetriebs oder der Pferdehalter tragen, der mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen haftet. Das kann schnell die Existenz bedrohen, wenn hohe Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen“, warnt der unabhängige Versicherungsmakler Sker Friedhoff. Eine durchdachte Schadensvorsorge für Reitställe ist daher unerlässlich. Der Diplom-Betriebswirt und Geschäftsführer der Risk Management GmbH rät Stallbetreibern unbedingt zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die bei Schadensersatzforderungen Dritter eintritt.
Was genau mit einer Betriebshaftpflicht abgedeckt wird, ist abhängig von der Betriebsgröße und dem Versicherungsumfang, der exakt auf den tatsächlichen Betriebsbedarf abgestimmt sein sollte. Die Grunddeckung umfasst Schäden aus dem Betreiben der Gebäude und Flächen wie zum Beispiel Personenschäden durch mangelhafte oder fehlerhafte Betriebsführung. „Abgedeckt sind alle Schäden, die aus der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstehen und schuldhaft verursacht wurden, zum Beispiel wenn eine Person auf der nicht gestreuten Hoffläche im Winter ausrutscht und sich verletzt“, erklärt der Versicherungsfachmann. Die Grunddeckung kann um vielerlei Risiken wie die Pensionspferdehaltung erweitert werden.
Hütehaftpflichtversicherung: Schadensvorsorge für Reitställe
„Viele Stallbetreiber glauben, dass auch Schäden durch oder an den Pensionspferden durch die Betriebshaftpflicht automatisch abgedeckt seien. Dem ist nicht so“, stellt Friedhoff richtig. „Dazu braucht es eine Hütehaftpflicht- beziehungsweise Obhutschadensversicherung, die im Rahmen einer Betriebshaftpflicht zusätzlich abgeschlossen werden können“. Die Hütehaftpflicht kommt für Haftungsansprüche Dritter auf, wenn der Stallbetreiber beispielsweise eine Boxentür aufgelassen hat und das freilaufende Pferd einen Fahrradfahrer umrennt. Die Obhutschadensversicherung tritt ein, wenn sich ein Pferd etwa an der defekten Stalleinrichtung verletzt und tierärztlich behandelt werden muss.
„Allerdings ist die Versicherungssumme bei der Obhutschadensversicherung meist auf 10.000 Euro pro Pferd begrenzt. Höhere Deckungssummen bis maximal 50.000 Euro pro Pferd sind möglich, bedingen aber auch einen entsprechend höheren Versicherungsbeitrag“, ergänzt Friedhoff. Wer seine eigenen Pferde als Selbstversorger hält, braucht laut Friedhoff nicht unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung. In solchen Fällen kann das Tier- und Grundstücksrisiko komplett über die private Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Mietsachschäden: Stallinventar demoliert
Starkregen oder schwere Gewitter sind keine Seltenheit mehr und können auf Pferdebetrieben zu einem echten Problem werden. (© Adobe Stock)
„Es ist möglich und in vielen Fällen kostengünstiger, mehrere Pferde in einer einzigen Police zu versichern. Versicherer bieten für diese sogenannte Mehrpferdeversicherung oft Rabatte an. Die Deckungssumme gilt in der Regel für alle versicherten Tiere“, weiß der Experte für Risikomanagement pferdehaltender Betriebe.
Wichtig: Pferdebesitzer, die ihr Pferd in einem Pensionsstall eingestellt haben, sollten darauf achten, dass Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen in der Pferdehaftpflicht mitversichert sind. Denn diese sogenannten Mietsachschäden treten ein, wenn das Einstellpferd etwa das Stallinventar demoliert, können aber bei der Schadensregulierung mit einer Selbstbeteiligung verbunden sein.
Gebäude und Inventar absichern
Auch gravierende Schäden an den Hofgebäuden und den zugehörigen Betriebsmitteln können den finanziellen Ruin zufolge haben. Durch einen geeigneten Versicherungsschutz vorzusorgen, hält der Versicherungsfachmann daher für unerlässlich. Bei einer Gebäude- bzw. Gebäudeinhaltsversicherung sind alle Schäden abgedeckt, die durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser zum Beispiel infolge eines Wasserrohrbruchs entstehen. „Es werden sämtliche Kosten von Sturmschäden ab Windstärke 8 (62-74 km/h) erstattet. Dazu zählen auch mögliche Tornados“, versichert Friedhoff.
Durch den Klimawandel kommt es häufiger zu extremen Wetterereignissen. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung etwa infolge Starkregens. Außerdem andere Naturgewalten wie hohe Schneelast, Lawinen, Erdrutsche oder Erdbeben, die mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgesichert werden müssen. „Wird aber zum Beispiel das Scheunendach durch einen Wirbelsturm abgedeckt und eindringender Regen vernichtet die Heuvorräte, handelt es sich um einen sogenannten Sturmfolgeschaden“, verdeutlicht der Experte den Unterschied.
Gebäudeversicherung: Schadensvorsorge für Reitställe
Ein Wasserschaden durch ein undichtes Dach ist kostenintensiv. Eine Gebäudeversicherung schützt vor dem finanziellen Schaden. (© B. VAN DAMSEN)
Die Versicherungssummen ermitteln sich entweder pauschal aus der Betriebsgröße und der Grundfläche aller Gebäude oder es erfolgt eine Wertermittlung jedes einzelnen Gebäudes wie Stall, Scheune und Reithalle. „Private Pferdehalter sollten sich die Frage stellen, ob es sich rechnet, beispielsweise einen einfachen Offenstall zu versichern. Und Versicherungen für Zeltbauten sind wegen ihrer hohen Schadensanfälligkeit nicht nur kostspielig, sondern oft auch schwierig zu kriegen“, gibt Friedhoff zu bedenken.
Zu der Gebäudeversicherung gehören alle mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile wie Dach, Fenster und Außentüren sowie Außen- und Innenwände, also auch gemauerte Boxentrennwände. Nicht Gebäudebestandteil sind dagegen eingebaute Stalleinrichtungen wie Boxeneinbauten, die genauso wie das übrige bewegliche Inventar über die Inhaltsversicherung abgesichert werden müssen. Dazu zählen sämtliche Betriebsmittel wie das Pferdeequipment, Futtervorräte, Einstreu und Geräte. Das Mitversichern großer Arbeitsmaschinen wie Hoflader ist teils möglich, aber auch teurer. „Teilweise kann man auch die Pferde über die Inhaltsversicherung mitversichern. Allerdings ist die Versicherungssumme in der Regel auf 10.000 Euro pro Pferd begrenzt und deckt nur den finanziellen Verlust beim Tod des Tieres zum Beispiel infolge eines Stallbrandes ab. Kosten für Heilbehandlungen verletzter Pferde werden nicht erstattet.“
Solaranlagen versichern – Betriebsgefahr
Und wie versichert man Photovoltaikanlagen, die vermehrt auf großen Stall- und Reithallendächern installiert werden? „Das ist von dem Versicherer abhängig. Bei einigen kann eine solche Anlage über die Gebäudeversicherung mitversichert werden, andere verlangen eine Einzelversicherung“, antwortet Friedhoff und betont, dass der Versicherer über eine nachträgliche Montage auf jeden Fall zeitnah informiert werden sollte.
Denn PV-Anlagen stellen immer eine gewisse Betriebsgefahr dar, etwa weil sie im Brandfall schwieriger zu löschen sind. Wegen der generell erhöhten Störanfälligkeit empfiehlt der Versicherungsfachmann, für die PV-Anlage zusätzlich eine separate Elektronikversicherung abzuschließen. Die deckt Schäden an der Anlage und Steuerungstechnik ab und kommt zudem für daraus resultierende Ertragsausfälle auf.
Unwetterschäden vorbeugen: Schadensvorsorge für Reitställe
Der Bodenabfluss muss tiefer liegen als die Boxen. Nur so kann er das Wasser schnell ableiten. (© B. VAN DAMSEN)
Neben einem passenden Versicherungsschutz sollten Präventivmaßnahmen ergriffen werden, um seinen Hof vor witterungsbedingten Schäden bestmöglich zu schützen. Aus diesem Grund sollte man den Zustand vor allem großer Bäume in der näheren Umgebung stets im Blick behalten. „Morsche Äste können bei Sturm brechen und kranke Bäume werden leichter entwurzelt. Die sollte man entsprechend beschneiden oder gegebenenfalls fällen lassen“, rät Gerlinde Hoffmann, Autorin des FN-Buchs „Pferdehaltung, Ställe & Reitanlagen – Orientierungshilfen für Bau und Modernisierung“.
Auch sämtliche Dächer sollten regelmäßig auf Mängel überprüft werden. Denn lockere Ziegel werden bei Sturm zu gefährlichen Wurfgeschossen und fehlen Dachziegel, können eindringende Niederschläge zu Feuchtigkeitsschäden in Decken und Wänden der Hofgebäude führen.
Entwässerungsprobleme: Schadensvorsorge für Reitställe
Damit die Dachentwässerung reibungslos funktioniert und das Regenwasser ungehindert abfließen kann, müssen Dachrinnen, Fallrohre und Bodenabläufe nicht nur stets von Laub und Co. freigehalten werden, sondern sollten ausreichend dimensioniert sein. „Häufig sind die Fall- und Abflussrohre von großen Hallendächern zu eng bemessen und sollten durch Rohre mit breiterem Durchmesser ersetzt werden, um auch bei Starkregen genügend Kapazität zu haben“, sagt die Stallbauexpertin und ergänzt, dass eine zuverlässige Flächenentwässerung zudem ein ausreichendes Gefälle von den Gebäuden weg voraussetzt.
Bei Entwässerungsproblemen müssen Gefälleneigung oder -richtung gegebenenfalls verändert werden, damit das Oberflächenwasser zum Beispiel gezielt in tiefer liegende Vorflutgräben abgeführt wird. Ihr Tipp: „Beim nächsten Starkregen mithilfe von Fotos dokumentieren, wohin das Niederschlagswasser läuft, wo es stehenbleibt und wie lange. Eine Fachfirma kann dann anhand der Aufnahmen über mögliche Umbaumaßnahmen beraten“, so die Diplom-Agraringenieurin.
Vorbeugen hilft: Checkliste Unwetterschutz
Alter Baumbestand auf dem Gelände muss regelmäßig überprüft werden. Zu groß ist das Risiko, wenn ein Baum umstürzt. (© B. VAN DAMSEN)
- Abgestorbene Äste und Bäume im unmittelbaren Umfeld von Pferdebetrieben entfernen lassen.
- Mängel in der Dachdeckung zeitnah reparieren lassen.
- Fenster, Türen und Tore mit Sturmhaken sichern bzw. vorübergehend ganz schließen.
- Lose Gegenstände ins Gebäude holen und sicher abstellen.
- Dachrinnen, Fallrohre und Bodenabläufe regelmäßig reinigen.
- Auf die richtige Gefälleneigung der Hofflächen achten.
- Bei drohenden Überschwemmungen Pferde und wertvolle Betriebsmittel vorsorglich in höher gelegene Quartiere bzw. Abstellräume verbringen.
- Elektrische Einrichtungen und Geräte bei Gewitter möglichst vom Stromnetz nehmen.
- Gegebenenfalls eine Blitzschutzanlage installieren lassen.
- Warn- und Wetter-Apps nutzen, um rechtzeitig informiert zu sein.
Blitzschutzanlagen: Schadensvorsorge für Reitställe
Bei schweren Gewittern können Blitzschutzanlagen die Brandentstehung an baulichen Anlagen (äußerer Blitzschutz) sowie Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten (innerer Blitzschutz) verhindern. Für private Ställe sind Blitzableiter auf dem Dach oder freistehende Blitzschutzmasten nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für besonders exponierte Lagen anzuraten. Ob eine landwirtschaftliche oder gewerbliche Stallanlage eine solche haben muss, ist in der Landesbauordnung festgeschrieben.
Außerdem wichtig: „Pferde haben durch ihre weit auseinanderstehenden Beine eine hohe Schrittspannung und sind dadurch gefährdet, vom Blitz getroffen zu werden“, warnt Hoffmann und appelliert, Weidepferde bei Gewitter unbedingt in den Stall zu holen, bis die Gefahr vorüber ist.
Albtraum Stallbrand: Oft Pferde betroffen
Stallbrände haben verheerende Folgen. Nicht nur an und in den Hofgebäuden entstehen oft erhebliche Schäden, sondern auch Pferde sind häufig betroffen. Um Brände effektiv zu verhindern, ist das Wissen um ihre Ursachen entscheidend. Während Blitzeinschläge nur knapp zwei Prozent der Brandursachen ausmachen, ist mit 32 Prozent fast jeder dritte Brand in Deutschland auf Elektrizität zurückzuführen, so die Brandursachen-Statistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung.
Elektrobrände können etwa durch defekte oder veraltete Geräte wie Wasserkocher oder Kaffeemaschinen im Reiterstübchen ausgelöst werden. Die Gefahr ist besonders groß, wenn die Geräte an Mehrfachsteckdosen hängen. „Viele wissen nicht, dass Mehrfachsteckdosen eine Leistungsgrenze haben. Stecken mehrere Elektrogeräte gleichzeitig in einer Mehrfachsteckdose oder sind im schlimmsten Fall mehrere Mehrfachsteckdosen zum Beispiel durch eine Kabeltrommel miteinander verbunden, kann es infolge Überhitzung zu einem Kabelbrand kommen“, erklärt Hoffmann.
Brandauslöser: Schadensvorsorge für Reitställe
Das Handy während des Ladens aufs Heu ablegen? Keine gute Idee! Gerade leistungsstarke Lithium-Ionen-Akkus, die mobile Geräte wie Smartphone, Akkuschrauber oder Elektrokarre mit Energie versorgen, bergen ein oft unterschätztes Brandrisiko. Bei technischen Mängeln oder unsachgemäßer Handhabung können Defekte auftreten, in deren Folge der Akku seine gespeicherte Energie schlagartig unkontrolliert abgibt und dabei mit einer heftigen Reaktion in Flammen aufgeht. Umliegendes brennbares Material kann sich entzünden – ein Brand entsteht.
Auch Photovoltaikanlagen sind potenzielle Brandauslöser. Als häufigste Brandursachen gelten Installationsfehler sowie Produkt- und Planungsmängel wie eine falsche Verkabelung oder defekte DC-Stecker, die die einzelnen Module verbinden und aufgrund der enormen Strommenge einen hohen Gefahrenpol darstellen.
Niemals auf Holz oder Raufutterlager montieren
Ist beispielsweise eine der stromleitenden Komponenten der Photovoltaikanlage beschädigt oder hat sich gelockert, so kann dies zur Bildung von Lichtbögen führen. Dieses wiederum vermag unmittelbar in der Nähe befindliche brennbare Stoffe wie die Dachlatten unter den Ziegeln in Brand zu setzen.
Auch Wechselrichter einen Brand entfachen können und deshalb nie auf Holz oder im Raufutterlager montiert werden dürfen. „Ein Wechselrichter wird durch die Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom stark beansprucht. Wenn die Temperaturen steigen, steigt auch der Widerstand in den elektrischen Bauteilen. Das kann zu Überhitzung führen.“
Gefahren einschätzen: Menschliches Fehlverhalten
Menschliches Fehlverhalten wie die achtlos weggeworfene Zigarettenkippe und feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Flexen oder Löten sind weitere Risiken, die laut Statistik zusammen etwa ein Viertel der Brandursachen ausmachen. „Vielen ist gar nicht bewusst, dass Funken bis zu zehn Meter fliegen und auch lange nach der Arbeit noch einen Brand auslösen können. Denn feiner Heu- und Strohstaub brennt wie Zunder, wenn er Feuer fängt“, warnt Hoffmann eindringlich und betont, dass immer ein Eimer Wasser griffbereit und ein späterer Kontrollgang selbstverständlich sein sollten.
Das gilt auch für die Unkrautentfernung mit Abflammgeräten, die in den letzten Jahren in Pferdebetrieben vermehrt zum Einsatz kommen. Denn die meisten Unkrautbrenner arbeiten mit einer offenen Gasflamme, die um 1.000 Grad Celsius heiß wird. Deshalb dürfen sie auch nur auf festen Untergründen wie dem gepflasterten Innenhof eingesetzt werden. Das Gefährliche: „Viele Nutzer unterschätzen die Strahlungswärme und den Funkenflug, der durch Wind verstärkt wird und trockene Pflanzen oder das Scheunentor in einigen Metern Entfernung blitzschnell in Brand setzen können“, erläutert Hoffmann, die Gasbrenner am liebsten ganz aus Pferdebetrieben verbannen würde.
Flucht- und Rettungsplan: Schadensvorsorge für Reitställe
Buchstäblich brandgefährlich sind diese Geräte, wenn sie zweckentfremdet werden und dann, etwa beim Versuch ein Wespennest zu entfernen, der Dachstuhl abbrennt. So geschehen in einem Kinderreitbetrieb.
Leider können nicht alle Stallbrände verhindert werden. Deshalb ist es wichtig, dass ein Flucht- und Rettungsplan den schnellsten Weg hinaus zeigt und klar ist, wohin die Pferde im Brandfall evakuiert werden. Das können stallnahe Weiden oder Ausläufe im sicheren Abstand zum Brandherd sein. Für Pferde, die nicht mit anderen Artgenossen freilaufen dürfen, muss man sich eine Alternative überlegen. „Im Landgestüt Warendorf wurden eigens für diesen Zweck an den langen Seiten der großen Reithalle stabile Anbinderinge angebracht, wo die Deckhengste im Notfall angebunden werden“, nennt Gerlinde Hoffmann eine Lösungsmöglichkeit.
Kontrolle ist besser: Checkliste Brandschutz
- Defekte oder veraltete Elektrogeräte austauschen, die Leistungsgrenze von Mehrfachsteckdosen beachten und niemals mehrere Mehrfachsteckdosen mit Verlängerungskabel hintereinander verwenden.
- Akkus vor mechanischen und thermischen (Temperaturen über +60 oder unter -10 Grad Celsius) Schäden bewahren und nur unter Kontrolle sowie fernab von brennbaren Materialien aufladen.
- Photovoltaikanlagen regelmäßig und fachmännisch warten und Defekte umgehend beseitigen lassen.
- Rauchverbot dort, wo Stroh und Heu gelagert werden. Aschenbecher (am besten mit Sand gefüllt) weit genug entfernt aufstellen.
- Größere Mengen Heu/Stroh sowie leicht entzündliche Betriebsmittel wie Treibstoff oder Dünger außerhalb des Stalls lagern.
- Die Kerntemperatur frisch eingefahrenen Heus regelmäßig mit einer Heusonde kontrollieren (ab 70°C besteht akute Selbstentzündungsgefahr).
- Feuergefährliche Arbeiten mit Funkenflug im sicheren Abstand (mindestens zehn Meter) zu leicht entflammbaren Materialien durchführen und Handlöschmittel bereithalten.
- Ausreichend Feuerlöscher an gut sichtbaren Bereichen deponieren und alle zwei Jahre warten lassen.
- Mindestens zwei Fluchtwege ausweisen, die breit genug (mindestens zwei Meter) sein und stets freigehalten werden müssen.
- Flucht- und Rettungspläne an strategisch wichtigen Stellen im Gebäude aushängen.
- Regelmäßige Brandschutzübungen mit der örtlichen Feuerwehr durchführen