Das Europäische Parlament hat soeben beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs in der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie – herabzusetzen. Damit wird eine zuvor beschlossene Änderung des Berner Übereinkommens in europäisches Recht umgesetzt, wonach der Schutzstatus des Wolfs Ende vergangenen Jahres von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert wurde. Auf diese Entwicklung hatten auch viele Pferdehalter und Landwirte im Allgemeinen gehofft.
Zu der Entscheidung erklärte der neue Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CSU): „Für viele Bäuerinnen und Bauern ist die Weidehaltung gelebte Tradition und zugleich aktiver Beitrag zum Natur- und Klimaschutz sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft. Diese wertvolle Form der Tierhaltung darf nicht durch wachsende Wolfsbestände gefährdet werden. Das heutige Votum des Europäischen Parlaments ebnet den Weg für einen praktikablen Umgang mit dem Wolf. Wir werden nun national für klare und praktikable Regeln sorgen, die den Herdenschutz voranbringen und den Bundesländern rechtssichere Entnahmen ermöglichen. Nur wenn die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter darauf vertrauen können, dass ihre Tiere geschützt sind, kann die Weidehaltung erhalten bleiben.“
Die Wolfsbestände in Mitteleuropa sind in den letzten zehn Jahren stark gewachsen. Von 11.200 Tieren im Jahr 2012 gingen diese auf über 20.300 im Jahr 2023 nach oben. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu häufen sich Konflikte mit der Landwirtschaft: Jährlich werden in Europa rund 65.500 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen. Auch Pferde, insbesondere Fohlen, fielen den Wölfen zum Opfer, weshalb immer wieder von Pferdehaltern eine praktikable Lösung zu deren Schutz gefordert wird.
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