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Privater Pferdekaufvertrag: So schützen sich Käufer und Verkäufer


Bild vergrößern Privater Pferdekaufvertrag

Ein Vertrag sichert beide Seiten ab, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt. (© Redaktion)

Wer als Privatperson ein Pferd kaufen oder an eine Privatperson verkaufen möchte, ist mit diesem Vertrag auf der sicheren Seite.

Es kann mitunter emotional werden beim Pferdeverkauf. Vor allem zwischen Privatpersonen und deshalb sollten sich beide Seiten vertraglich gut absichern. Vertrauen ist gut, aber ein privater Pferdekaufvertrag ist besser. Zusätzlich kann noch ein Schutzvertrag abgeschlossen werden.

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Doppelt hält besser: Privater Pferdekaufvertrag

Als Privatperson sein Pferd abgeben zu müssen, kann verschiedene Gründe haben. Manchmal zwingt einen eine berufliche Veränderung dazu, oder aber die Chemie zwischen Reiter und Pferd stimmt nicht mehr. Im Falle eines privaten Verkaufs ist es deswegen häufig beiden Seiten, Käufer und Verkäufer, wichtig zu wissen, woher das Pferd kommt bzw. wohin es wechselt. Dabei gibt es ein paar Möglichkeiten, sich innerhalb des Vertrages abzusichern.

  • Schutzvertrag: Keines Falls muss man sich als Verkäufer dafür schämen, einen Schutzvertrag an den Kaufvertrag anzuhängen. Ein Käufer, der glaubt, das Pferd artgerecht zu behandeln, unterzubringen, zu versorgen und auch zu reiten, der hat keinerlei Probleme mit einem solchen Vertrag. Als Verkäufer können Sie sich absichern, dass die Unterbringung nach ihren Vorstellungen und Wünschen vollzogen wird, sie können festlegen, wie das Pferd genutzt werden darf, also ob als reines Beistellpferd mit keiner oder leichter Arbeit oder als weiterhin als Sportpferd.
  • Verstoß: Hält sich der Käufer nicht an die Abmachungen, können Sie eine Strafe im Vorfeld im Schutzvertrag festhalten und/oder das Rücktrittsrecht vom Vertrag. Das bedeutet, der Verkäufer bekommt das Pferd zurück und der Käufer das Geld.
  • Weiterverkauf: Ebenso können Sie sich absichern, dass das Pferd nicht ohne ihre Einverständnis weiterverkauft werden darf, bzw. können Sie sich ein Vorkaufsrecht mit sichern.

Der gewerblich Pferdekaufvertrag

Einen Unterschied im Kauf bzw. Verkauf gibt es, wenn eine Seite Unternehmer, Händler oder Züchter, ist. Dann sollten Sie auf den gewerblichen Vertrag zurückgreifen. Zusätzlich ist eine Ankaufsuntersuchung unerlässlich ist. Das gilt jedoch nicht nur für gewerbliche An- und Verkäufe sondern genauso für den privaten Pferdekaufvertrag.

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