Pferdepapiere werden ausgetauscht. © Christiane Slawik

Pferdepapiere – auch Equidenpass genannt – werden ausgetauscht.

Früher waren sie lediglich ein Abstammungsnachweis, heute dokumentieren die Pferdepapiere das Leben des Pferdes und spielen beim Pferdekauf eine wichtige Rolle. Sie können helfen, Rechte und Ansprüche gegen den Verkäufer bei Mängeln geltend zu machen. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Equidenpass.

Was ist der Equidenpass/Pferdepass?

Der Equidenpass ist ein Ausweisdokument für Pferde, Ponys und Esel. Diesen Pass benötigen seit dem 1. Juli 2009 alle Einhufer binnen 6 Monate nach ihrer Geburt. Diese Verordnung legte die Europäische Kommission am 6. Juni 2008 fest, und sie ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht geworden. Jedoch gibt es bereits seit dem Jahr 2000 gesetzliche Vorgaben der EU, dass alle Pferde und Ponys bei Transporten, sei es zum Turnier oder in die Tierklinik, einen Equidenpass mitführen müssen.

Der Equidenpass macht das Pferd identifizierbar und ist daher ein wichtiges Dokument. Er ist aber kein Eigentumsnachweis, dafür benötigt der Tierhalter eine Eigentumsurkunde. Der Equidenpass muss beim Transport immer mitgeführt werden sowie bei tierärztlichen Untersuchungen grundsätzlich vorliegen. Darin können nämlich tierärztliche Behandlungen dokumentiert werden.

Auch bei der Schlachtung des Pferdes muss der Pass dem Schlachter vorgelegt werden. Turnierpferde benötigen immer einen gültigen Pass. Der Pass dient hier neben der Identifikation auch zur Kontrolle auf Turnieren über Impfschutz und Medikation. Beantragen kann man den Pass zum Beispiel bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder beim jeweiligen Zuchtverband.

Pferd wird verladen

Ab zum Training? Kein Problem, aber der Equidenpass muss bei jedem Transport dabei sein. (© Christiane Slawik)

Was steht im Equidenpass?

Neben dem Namen des Pferdes und des Eigentümers, der Rasse, der Farbe und Fellzeichnung und dem Geschlecht des Pferdes findet man im Equidenpass auch einen Abstammungsnachweis, die Lebens- und Chipnummer, Impfungen und den Lebensmittelstatus. Hierbei wird zwischen Schlacht- und Nichtschlachttier unterschieden.

Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd: Was bedeutet der Status?

Im Equidenpass wird festgehalten, ob ein Pferd grundsätzlich für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr vorgesehen ist oder davon ausgeschlossen wurde. Diese Eintragung ist vor allem für die tierärztliche Behandlung von Bedeutung. Solange ein Pferd als Lebensmittel lieferndes Tier gilt, müssen bei der Verabreichung von Arzneimitteln besondere Vorgaben und gegebenenfalls Wartezeiten berücksichtigt werden.

Wird ein Pferd dauerhaft von der Schlachtung für den menschlichen Verzehr ausgeschlossen, hat dies ebenfalls Konsequenzen für die weitere Dokumentation und Behandlung. Eine entsprechende Eintragung sollte deshalb nicht als nebensächliche Formalität betrachtet werden. Pferdehalter sollten den im Equidenpass vermerkten Status kennen und Unklarheiten mit ihrem Tierarzt beziehungsweise der zuständigen passausstellenden Stelle klären.

Impfungen im Equidenpass: Ist die Grundimmunisierung vollständig?

Ein genauer Blick auf die im Equidenpass dokumentierten Impfungen kann sich lohnen. Besonders wichtig ist die sogenannte Grundimmunisierung. Sie besteht aus mehreren Impfungen, die in bestimmten zeitlichen Abständen erfolgen müssen. Bei der Tetanusimpfung gehören beispielsweise die Erstimpfung, eine weitere Impfung nach einigen Wochen und eine spätere Auffrischungsimpfung dazu.

Wurde ein notwendiger Termin versäumt oder der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten, kann die Grundimmunisierung als nicht ordnungsgemäß gelten – selbst wenn das Pferd anschließend über Jahre regelmäßig aufgefrischt wurde. Das kann beispielsweise bei einem Turnierstart relevant werden. Pferdehalter sollten deshalb nicht nur die letzte Impfung kontrollieren, sondern gemeinsam mit ihrem Tierarzt auch einen Blick auf die früheren Eintragungen im Equidenpass werfen.

Wo kann ich den Equidenpass beantragen?

Beantragen kann man den Pass zum Beispiel bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder beim jeweiligen Zuchtverband. Pferde mit ausländischen Pässen müssen in Deutschland neu registriert werden. Die FN muss die Pässe prüfen und anerkennen.

Bei Tieren ohne Ausweisdokumente muss das Tier zunächst durch den Tierarzt gekennzeichnet werden. Der Tierarzt setzt hierfür einen Mikrochip ein und füllt anschließend den Equidenpass aus. Hierfür wird ein ausführliches Diagramm über das Exterieur des Pferdes erstellt.

Was kostet ein Equidenpass?

Der Mikrochip kann bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung beantragt werden und kostet 10 Euro. Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitpferd und die Ausstellung des Equidenpasses kostet 25 Euro zuzüglich der begleitenden Maßnahmen der Landeskommissionen oder der Zuchtverbände sowie der Versandkosten.

Wird das Pferd als Turnierpferd eingetragen, belaufen sich die Kosten für ein Pferd oder Pony mit Abstammungsbescheinigung auf 70 Euro, für Pferde und Ponys ohne Rassebezeichnung auf circa 160 Euro. Wird ein bereits eingetragenes Pferd als Turnierpferd umgeschrieben, werden die bereits gezahlten 25 Euro für die Ausstellung des Passes angerechnet.

Welche Angaben im Equidenpass sollte ich regelmäßig kontrollieren?

Nicht nur Impfungen und Schlachtstatus verdienen einen regelmäßigen Blick. Auch die Angaben zur Identität des Pferdes sollten korrekt sein. Dazu gehören beispielsweise die Chipnummer sowie das sogenannte Signalement, in dem individuelle Merkmale des Pferdes wie Abzeichen und Wirbel festgehalten werden.

Pferdehalter sollten außerdem überprüfen, ob Änderungen wie ein Besitzerwechsel korrekt eingetragen und der zuständigen Stelle gemeldet wurden. Gerade bei älteren Pässen oder nach einem Verkauf, einer Schenkung oder einem Erbfall können Angaben nicht mehr aktuell sein.

Wer den Equidenpass ohnehin für einen Impftermin zur Hand hat, kann die Gelegenheit nutzen und das Dokument gemeinsam mit dem Tierarzt einmal vollständig durchsehen.

Checkliste: Das sollten Sie im Equidenpass überprüfen

Nutzen Sie beispielsweise den nächsten Impftermin, um den Equidenpass einmal vollständig zu kontrollieren:

  • Ist der aktuelle Besitzer korrekt eingetragen?
  • Stimmen die Angaben zur Identität des Pferdes?
  • Passen Chipnummer und Equidenpass zusammen?
  • Sind die Impfungen vollständig dokumentiert?
  • Ist die Grundimmunisierung korrekt eingetragen?
  • Welcher Schlachtstatus ist vermerkt?
  • Sind alle relevanten Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet worden?
Equidenpass

Wir kennen es alle, doch nur wenige haben sich das Dokument genau angesehen. Der Equidenpass ist Identitätsnachweis, Impfbuch und Lebensmittelkettendokument in einem. (© Christiane Slawik)

Besitzerwechsel – wie schreibe ich den Pass um?

Wird ein Pferd, egal ob Freizeit- oder Turnierpferd, verkauft, werden auch die Papiere des Pferdes mit übergeben. Ein Besitzerwechsel muss daher umgehend der FN gemeldet werden, damit dieser im Pass dokumentiert werden kann. Diese Vorschrift ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262. Der Originalpass muss mit dem Formular des Besitzerwechsels der Deutschen Reiterlichen Vereinigung zugeschickt werden.

Reicht der Equidenpass als Eigentumsnachweis aus?

Die Antwort lautet: Nein! Die Eigentumsurkunde wird vom Verband separat ausgestellt und muss dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrags mit überreicht werden. In der Eigentumsurkunde werden die Besitzerwechsel aufgeführt und auch die Abstammung über vier Generationen. Wird die Eigentumsurkunde nicht übergeben, ändert dies nichts am gutgläubigen Erwerb, da die Eigentumsurkunde keine eigene gesetzliche Grundlage ist.

Was tun, wenn ich den Equidenpass meines Pferdes verloren habe?

Im Falle des Verlustes des Equidenpasses, muss der Verband informiert werden, der den Pass ausgestellt hat. Bei dieser Stelle kann man die Ausstellung einer Zweitschrift anfordern, wenn die Identität des Pferdes ermittelt werden kann und eine entsprechende Erklärung des Eigentümers vorliegt. Hierfür muss man erneut alle Angaben (Farbe, Alter, Geschlecht etc.) zum Pferd einreichen sowie die Eigentumsurkunde und den Kaufvertrag. In diesem Fall wird das Pferd als nicht zur Schlachtung bestimmt eingestuft.

Kann der Pferdehalter hingegen nachweisen, dass innerhalb von 30 Tagen nach dem erklärten Zeitpunkt des Verlustes des Passes der Status als „zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“ nicht durch etwaige Arzneimittelbehandlungen gefährdet ist, kann diese Angabe geändert werden. Ist der Equidenpass verloren gegangen und kann die Identität des Pferdes nicht ermittelt werden, fertigt die ausstellende Stelle ein Ersatzdokument an, welches auch als solches ausgewiesen wird. Das Pferd wird in diesem Fall ausnahmslos als „nicht zur Schlachtung bestimmt“ eingestuft. Die Kosten der Ausfertigung der Zweitschrift können sich zwischen 100 und 200 Euro bewegen.

Streitpunkt: Hat der Stallbetreiber ein Pfandrecht am Pferdepass, wenn der Pferdehalter die Stallmiete nicht mehr zahlt?

Es kommt nicht selten vor, dass der Pferdehalter nicht mehr für den Unterhalt seines Vierbeiners aufkommen kann. Der Stallbetreiber muss aus tierschutzrechtlichen Gründen weiterhin das Pferd versorgen, das heißt, er muss es füttern, die Box misten, dem Tier Auslauf bieten und notfalls auch den Tierarzt rufen. All das ergibt sich aus dem Pensionsstallvertrag für eine artgerechte Tierhaltung. Doch wie bekommt der Pensionsstallbetreiber sein Geld wieder zurück?

Der Stallbetreiber sollte schon bei Vertragsschluss im Einstellervertrag schriftlich ein Pfandrecht vereinbaren. Dies sollte nicht nur für das Pferd gelten, sondern auch für das Zubehör und den Pferdehänger, sofern diese auf dem Hof untergebracht sind. Ist der zahlungssäumige Einsteller noch auffindbar, so droht diesem die fristlose Kündigung. Ist das Pfandrecht vertraglich geregelt, aber der Pferdehalter nicht erreichbar, so kann der Stallbetreiber seine Kosten durch die Pfändung schnell ausgleichen.

Welche Rechte hat der Stallbetreiber?

Wenn das Pfandrecht nicht in den Vertrag aufgenommen wurde, wird es nach überwiegender Ansicht abgelehnt, dass der Stallbetreiber mit dem Pferd und dem Zubehör nach Belieben verfahren kann. Entscheidend ist in diesem Fall auch das Verhalten des Pferdehalters. Wenn dieser sich nicht mehr um sein Pferd kümmert, muss aus tierschutzrechtlichen Gründen zum Wohle des Pferdes entschieden werden. Wird der Fall den Behörden gemeldet, kümmern sich diese in der Regel um die Versorgung des Pferdes und können dieses gegebenenfalls auch veräußern.

Problematisch wird es in Fällen, in denen sich der Pferdehalter im Zahlungsrückstand befindet, aber bereits freiwillig ausgezogen ist. Hierbei ist es nicht rechtens, wenn der Stallbetreiber die Herausgabe des Pferdepasses verweigert. Dem Stallbetreiber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, denn der Equiden pass ist ein Legitimationspapier des Pferdes und ist vergleichbar mit dem Personalausweis eines Menschen, so entschied das Oberlandesgericht Hamm. Zudem steht der Equidenpass im Eigentum des Zuchtverbandes und ist immer beim Pferd mitzuführen (§§44, 46 der Viehverkehrsordnung und §76 II Nr. 2 Tierschutzgesetz). Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Problem: Pferde ohne Papiere kaufen

Nach der europäischen Verordnung benötigt jedes Pferd einen gültigen Pass. Wer nun Pferde ohne Pferdepässe hält, verstößt gegen geltendes Recht und wird bei Kontrollen entsprechend sanktioniert. Neben der Identifikation der Pferde, Ponys und Esel dient er auch zur Dokumentation über vorgenommene Impfungen und über die Vorgeschichte des Pferdes. Wer nun ein Pferd ohne Herkunftsnachweis erwirbt, kauft quasi „die Katze im Sack“.

Da der Pferdepass auch für Pferde ohne Abstammungsnachweis problemlos beantragt werden kann, sollte man misstrauisch werden, wenn das Pferd ohne Papiere angeboten wird. Möglicherweise handelt es sich nämlich um ein gestohlenes Pferd. Entscheidet man sich doch zum Kauf des Pferdes, sollte man schnellstmöglich einen Equidenpass beantragen, da sonst ein Bußgeld droht. Zudem sollte man beachten, dass böse Überraschungen auf einen zukommen können. Das Pferd kann unter Umständen krank sein oder Verhaltensstörungen aufweisen. Um derartige Probleme zu vermeiden, sollte man von einem Kauf ohne Papiere absehen.

Unser ExperteAndreas Ackenheil veröffentlicht als Spezialist für Pferderecht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht.

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