Norman Buse berät zu Social-Media-Recht, Persönlichkeitsrechten sowie digitaler Kommunikation und hilft Mandanten bei Auseinandersetzungen rund um Reichweite, Meinungsfreiheit und Vorwürfen im Netz.
Hooforia: 1. Welche Rolle spielen Influencer und Influencerinnen heute für junge Menschen bei der Meinungs- und Wertebildung?
Norman Buse: Influencer übernehmen heute für viele junge Menschen eine Orientierungs- und Vorbildfunktion, die früher eher den klassischen Medien zukam. Entscheidend ist heute weniger formale Expertise als Nähe, Authentizität und Dauerpräsenz. Das prägt Meinungen, Werte und Normvorstellungen und ist unabhängig davon, ob der Influencer auch tatsächlich als Vorbild geeignet ist. Umso wichtiger ist es, Inhalte nicht nur einfach zu konsumieren, sondern die präsentierten Meinungen und Wertungen kritisch zu hinterfragen und zusätzlich weitere Quellen für die eigene Willensbildung zu haben.
Problematische Inhalte und der Schurz davor
2. Wie gut sind junge Social-Media-Nutzerinnen und Nutzer rechtlich geschützt, wenn sie problematische Inhalte konsumieren?
Der rechtliche Schutz ist vorhanden, aber fragmentiert. Jugendschutzrecht, Plattformregeln und Zivilrecht greifen teilweise ineinander, lassen aber Lücken dort, wo Inhalte zwar problematisch wirken, aber noch nicht eindeutig rechtswidrig sind. Gerade subtile Beeinflussung bleibt häufig unterhalb klarer Verbotsgrenzen.
Außerdem werden in den Netzwerken häufig Inhalte verbreitet, die gerade für Kinder und Jugendliche völlig ungeeignet sind. Der aktuellen Diskussion eines Verbots für unter 16-Jährige kann ich daher durchaus etwas abgewinnen. Lebensgefährliche Challenges, Videos und Bilder von Gewalt, Unfällen und Katastrophen sind häufig nur wenige Klicks entfernt und haben nur negative Auswirkungen auf die jungen Konsumenten.
3. Gibt es rechtliche Graubereiche, wenn Influencer faktisch „Beratung“ geben, ohne es so zu nennen?
Das ist ein zentraler Risikobereich. Rechtlich kommt es nicht darauf an, ob etwas offiziell als Beratung bezeichnet wird. Entscheidend ist, ob ein faktischer Ratschlag erkennbar ist, eine Vertrauensstellung besteht und Risiken nicht eingeordnet werden. Das wird von vielen Creatorn unterschätzt.
Allgemeine Lebensberatung ist aber nicht reglementiert und kann daher von jedem vorgenommen werden. Konkrete medizinische, tiermedizinische oder juristische Beratung obliegt aber den entsprechend ausgebildeten Spezialisten.
Norman Buse über die Verantwortung von Influencern
4. Spielt es juristisch eine Rolle, wie stark ein Influencer wirkt oder wie jung sein Publikum ist?
Rein rechtlich ist die Wirkungsmacht eines Influencers zunächst nicht entscheidend. Das Recht schützt nicht vor Meinungsbeeinflussung als solcher, sondern greift erst ein, wenn konkrete Rechtsnormen verletzt werden. Weder eine hohe Reichweite noch ein junges Publikum führen automatisch zu einer besonderen Haftung oder (rechtlichen) Verantwortung.
Relevant werden Reichweite und Zielgruppenalter erst dort, wo ohnehin rechtlich sensible Bereiche berührt sind. Dies ist etwa im Jugendschutz, im Wettbewerbsrecht oder bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Fall. Der bloße Einfluss eines Influencers ist daher keine rechtliche Kategorie, sondern primär eine moralische oder gesellschaftliche Frage. Juristisch zählt nicht, wie stark jemand wirkt, sondern ob eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt.
5. Ab wann kann man von einer besonderen Verantwortung gegenüber der Community sprechen?
Von einer besonderen Verantwortung gegenüber der eigenen Community kann man rechtlich nicht allein wegen Reichweite, Bekanntheit oder Beliebtheit sprechen. Das bloße Vorhandensein einer großen oder jungen Followerschaft begründet keine eigene rechtliche Sonderstellung. Eine „Garantenpflicht“ oder allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber der Community kennt das Recht für Influencer nicht.
Unabhängig davon besteht jedoch eine moralische Verantwortung. Wer über soziale Medien dauerhaft Aufmerksamkeit, Vertrauen und emotionale Bindung aufbaut, prägt Wahrnehmungen, Maßstäbe und Selbstbilder, gerade bei jungen Menschen. Moralische Verantwortung bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem, sich der eigenen Wirkung bewusst zu sein. Dazu gehört, Inhalte einzuordnen, Grenzen kenntlich zu machen und sich zurückzunehmen, wo Aussagen missverstanden oder unreflektiert übernommen werden könnten.
Auch Transparenz über eigene Interessen, Erfahrungen und Grenzen der eigenen Kompetenz gehört dazu. Diese Verantwortung ist nicht justiziabel, aber schlichtweg vorhanden. Sie entscheidet darüber, ob die sozialen Netzwerke Orte für Orientierung und Austausch sind oder unbemerkt Druck, Verzerrungen und Fehlanreize erzeugen.
Über Shitstorms und ihre Dynamik
6. Welche Möglichkeiten haben Betroffene, wenn sie durch Influencer-Inhalte massiv negativ beeinflusst oder dargestellt werden (die klassischen „Shitstorms“)?
Auch bei sogenannten Shitstorms gelten die klassischen Grundsätze des Medien- und Persönlichkeitsrechts. Die Tatsache, dass Angriffe über soziale Netzwerke erfolgen und sich dynamisch verbreiten, führt nicht dazu, dass Betroffene rechtlos gestellt wären. Entscheidend ist nicht die Lautstärke oder Masse der Kritik, sondern ob konkrete Rechtsverletzungen vorliegen, etwa durch unwahre Tatsachenbehauptungen, ehrverletzende Beleidigungen, unzulässige Bildnisveröffentlichungen oder rechtswidrige Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre.
Betroffene können sich in solchen Fällen mit zivilrechtlichen Mitteln wehren. Zentral sind Unterlassungs- und Löschungsansprüche gegen den Verfasser der Inhalte, also auch gegen Influencer selbst, wenn diese rechtswidrige Darstellungen verbreiten oder gezielt anstoßen. Etwaige Rechtsverletzungen können daneben auch gegenüber den Plattformbetreibern geltend gemacht werden. Diese sind nach dem europäischen Digital Service Act verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach einer entsprechenden Meldung zu löschen.
Gerade bei eskalierenden Shitstorms ist es wichtig, frühzeitig einzugreifen, um zu verhindern, dass sich falsche oder ehrverletzende Äußerungen verfestigen und weiterverbreiten. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen zudem auch Geldentschädigungsansprüche in Betracht. Diese dienen nicht nur dem Ausgleich erlittener Nachteile, sondern auch der Genugtuung bei besonders intensiven Eingriffen in Ehre, Ruf oder soziale Anerkennung. Maßgeblich ist dabei unter anderem die Reichweite und Nachhaltigkeit der Verletzung, nicht im Sinne einer automatischen Haftungsverschärfung, sondern zur Bewertung der Eingriffsintensität. Die Anforderungen an eine Geldentschädigung sind jedoch sehr hoch.
Wichtig ist jedoch: Ein Shitstorm als solcher ist kein rechtlicher Tatbestand. Kritik, auch scharfe oder massenhafte Kritik, ist vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Juristisch angreifbar wird die Situation erst dort, wo die Grenze zur Rechtsverletzung überschritten wird.
7. Wie schnell verbreiten sich solche Inhalte – und hinkt das Recht dieser Dynamik hinterher?
Die Dynamik sozialer Medien ist extrem hoch, das Recht strukturell langsamer. Das materielle Recht hinkt aber weniger hinterher als oft angenommen, das Problem liegt eher in der zu komplizierten Rechtsdurchsetzung, gerade wenn man bei anonymen Verfassen gegen die Netzwerkbetreiber vorgehen muss. Wenn die rechtsverletzenden Inhalte nicht freiwillig gelöscht werden, müssen gerichtliche Eilmaßnahmen ergriffen werden. Solche Unterlassungstitel können zwar in wenigen Tagen ergehen. Damit diese vollstreckbar sind, müssen diese aber erst zugestellt werden.
Da z.B. Meta oder TikTok ihren europäischen Geschäftssitz in Irland haben, kann die Auslandszustellung mehrere Wochen dauern. Rechtlich müssen die Inhalte aber erst gelöscht werden, nachdem die Zustellung erfolgt ist. Das führt häufig dazu, dass zwar schnell eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die Löschung aber dennoch viel zu lange dauert und die problematischen Inhalte in der Zwischenzeit weiterverbreitet werden können. Umso wichtiger ist aus Anwaltssicht ein schnelles, strukturiertes Vorgehen, um den Schaden für Betroffene wirksam zu begrenzen.
Bestandsaufnahme: Schutz für Influencer – und vor ihnen
8. Reicht die aktuelle Gesetzeslage aus, um Konsumentinnen und Konsumenten aber auch Creator zu schützen?
Im Grundsatz ja. Was häufig fehlt, ist ein korrektes Rechtsbewusstsein bei Creatorn und ein realistisches Verständnis dafür, dass Reichweite immer auch Verantwortung heißt. Influencer unterschätzen häufig, welche Konsequenzen eine Kritik vor Millionen Followern für die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen haben kann. Auch wenn diese eine zulässige Meinungsäußerung darstellt, wird die Kritik immer wieder von hunderten oder gar tausenden Personen zum Anlass genommen, die kritisierte Person massiv herabzuwürdigen, zu beleidigen oder zu canceln.
Der Experte: Norman Buse ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Partner in der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte.