Springreiter Abdullah Alsharbatly © S. Lafrentz

Springreiter Abdullah Alsharbatly, hier bei den Olympischen Spielen 2024, wurde für einen Monat suspendiert.

Nach zwei „Recorded Warnings“ innerhalb von zwölf Monaten hat die FEI gegen den saudi-arabischen Springreiter Abdullah Alsharbatly für den Zeitraum von einem Monat eine Suspendierung ausgesprochen. Alsharbatlys Suspendierung begann am 31. August und endet am 30. September 2026.

Der knapp 44 Jahre alte Abdullah Alsharbatly ist schon lange im Springsport erfolgreich unterwegs. In Lexington gewann er 2010 sogar die Einzel-Silbermedaille. 2012 gab es zudem Team-Bronze bei den Olympischen Spielen in London.

Der Artikel 259 der FEI-Regularien, auf den sich die Sperre bezieht, ist Bestandteil der Neufassung des FEI-Springreglements. Diese trat im Januar 2026 in Kraft.

Artikel 259.1 des FEI-Springreglements lautet:

„259.1 Jegliches Blut am Pferd, das durch Ausrüstung oder Hilfsmittel verursacht wurde, oder Blut, das durch den Athleten verursacht wurde und während eines Wettbewerbs festgestellt wird (vom Beginn des Abreitens bis zum Abschluss etwaiger Kontrollen/Tests nach dem Wettbewerb), führt zu den folgenden Konsequenzen für die verantwortliche Person. Diese werden vom Präsidenten der Ground Jury ausgesprochen:

Erster Verstoß – Jumping Recorded Warning

Zweiter Verstoß – Jumping Recorded Warning

Erhält dieselbe verantwortliche Person innerhalb von zwölf Monaten nach Ausstellung der ersten Verwarnung zwei oder mehr Jumping Recorded Warnings beim selben oder bei einem anderen Turnier, folgt gegen die verantwortliche Person eine Geldstrafe von 1.000 CHF. Zudem erfolgt eine automatische Suspendierung von einem Monat.“

Derzeit hat eine Reihe von Springreitern, auch aus Deutschland, eine erste Verwarnung, wie man der Liste der FEI entnehmen kann.

Zu berücksichtigen gilt es, dass Blut am Pferd bei weitem nicht immer auf ein Fehlverhalten des Reiters zurückgeht. Da dies jedoch der Fall sein kann, ist es ein Schritt in die richtige Richtung durch die FEI solche Vorfälle zu dokumentieren und bei wiederholtem Auftreten zu ahnden.

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