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Wir möchten bewusst nicht durch eine Darstellung von Qual Aufsehen erregen, die Frage lautet jedoch: Sind Schlaufzügel noch zeitgemäß?

Das Verbot von Schlaufzügeln ist zurecht ein vieldiskutiertes Thema. Wir haben uns bei Hooforia im Januar damit sehr genau und differenziert auseinandergesetzt.

In der Schweiz geht die Organisation Swiss Horse Welfare Association nun einen Schritt in Richtung generellem Verbot von Schlaufzügeln. Die Gründung der Organisation erfolgte vor rund einem Jahr. Aktuell ist das nationale Schlaufzügelverbot bei Pferden ihr zentrales Thema.

Die Schweizer Grünen-Politikerin und Miglied des Nationalrates Meret Schneider hat in diesem Zusammenhang am 19. Juni 2026 im Schweizer Nationalrat eine entsprechende Motion eingereicht. „Eine Motion bezeichnet in der Schweiz einen parlamentarischen Vorstoß auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene, welcher die Regierung beauftragt, entsprechend tätig zu werden. Damit ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese eine Gesetzesänderung, einen Beschluss nach eidgenössischem, kantonalem oder kommunalem Recht ausarbeite oder eine bestimmte Massnahme ergreife“, erklärt Wikipedia. Es ist also in unserem Nachbarland ein wichtiges Instrument für zukünftige Veränderungen.

Verbot in der Schweiz in Aussicht

Wie sie die Swiss Horse Welfare Association eben im Bereich Schlaufzügel fordert. In deren offiziellem Schreiben heißt es:

„Der Bundesrat wird beauftragt, die Tierschutzverordnung (TSchV) so anzupassen, dass Schlaufzügel sowie funktional gleichwirkende Hilfsmittel grundsätzlich verboten werden
Begründung:
Das Schweizer Tierschutzgesetz schützt die Würde und das Wohlergehen der Tiere und verbietet ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste. Schlaufzügel sind Hilfszügel, die eine dauerhafte, sich verstärkende Zugwirkung auf das Gebiss ausüben und den Kopf des Pferdes Richtung Brust ziehen. Dadurch wird die natürliche Selbsthaltung eingeschränkt und der Hals überdehnt.
>Da Schlaufzügel an einem Fixpunkt befestigt und durch die Gebissringe zur Reiterhand geführt werden, entsteht eine flaschenzugähnliche Wirkung mit verdoppelter Krafteinwirkung. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass dadurch deutlich höhere Zügelspannungen entstehen als für eine korrekte Kopf-Hals-Position erforderlich wären. […]

Studien belegen, dass die durch Schlaufzügel geförderte starke Beugung im Genick mit einer Verengung der oberen Atemwege, erhöhtem Druck auf das
Nackenband, ungünstiger Muskelaktivierung sowie messbaren Stress- und Angstreaktionen verbunden ist. Weiter tritt Konfliktverhalten in solchen Haltungen signifikant häufiger auf. Das Ausbleiben entsprechender Signale kann nach wissenschaftlicher Einschätzung auch Ausdruck erlernter Hilflosigkeit sein. Insgesamt bestehen erhebliche Hinweise auf eine Beeinträchtigung von Wohlbefinden, Körperfunktionen und arttypischem Verhalten.
Demgegenüber konnte ein überwiegender Trainingsnutzen bisher nicht nachgewiesen werden. […] Vor dem Hintergrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse erscheint ihre Verwendung mit den Grundsätzen des Schweizer Tierschutzgesetzes nicht vereinbar.
Der Bundesrat wird daher beauftragt, Schlaufzügel und funktional gleichwirkende Systeme in die Liste der verbotenen Hilfsmittel aufzunehmen.“

Bis das Verbot tatsächlich in Kraft tritt, kann es jedoch noch einige Zeit dauern. Zuvor durchläuft es verschiedene politische Instanzen.

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