Reiten durch die Wüste © Christiane Slawik

Reiten durch die Wüste kann schön sein, aber Distanzritte sind umstritten.

Bei einem Distanzritt in Al Ula in Saudi-Arabien brach im April der 13 Jahre alte Wallach Derrom Texas, geritten von Omar Alblawy und trainiert von Sultan Albalawi, 500 Meter vor dem Ziel zusammen. Es handelte sich um einen Ritt auf Zwei-Sterne-Niveau über 120 Kilometer. Zwei FEI-Tierärzte versuchten das Pferd mit der intravenösen Gabe von Flüssigkeit sowie Steroiden zu stabilisieren, mussten am Ende jedoch aufgeben.

Vor dem Ziel zusammengebrochen

„Da das Pferd weiterhin nicht aufstehen konnte, wurde eine Vollnarkose eingeleitet, um einen sicheren Transport in den Isolationsstall einer Tierklinik zu ermöglichen, wo die Behandlung fortgesetzt wurde“, heißt es im FEI-Report. Doch auch dort konnte man dem Pferd nicht mehr helfen. Es starb in den Morgenstunden des nächsten Tages.

Vor der Vollnarkose nahmen Tierärzte bei Derrom Texas eine Blutprobe. In dem Dokument der FEI heißt es, dass die behandelnden Tierärzte ausdrücklich bestätigten, dass sie dem Pferd im Zuge ihrer Behandlung nach dem Zusammenbruch weder Phenylbutazon noch dessen Metaboliten Oxyphenbutazon noch Butorphanol verabreicht hätten. Letzteres ist ein Medikament zur Schmerzlinderung und zur Prämedikation bei Anästhesien. Diese drei Wirkstoffe wurden jedoch eindeutig festgestellt. Sie dürfen bei Wettkämpfen nicht im Blut des Pferdes sein.

Vorwürfe abgestritten

Sowohl der Reiter als auch der Trainer streiten die Vorwürfe ab, dass sie ihr Pferd mit den besagten Medikamenten hätten behandeln lassen. Reiter Omar Alblaway forderte die vollständige Offenlegung der tierärztlichen Protokolle. Er stellte die Entscheidung in Frage, das Pferd in einen Isolationsstall statt in die tierärztliche Klinik der Veranstaltungsstätte zu verlegen.

Das Schiedsgericht der FEI entschied jedoch, dass es an Beweisen für die Behauptungen des Reiters und des Trainers mangele. Keiner der beiden konnte nach Abwägung der Wahrscheinlichkeiten nachweisen, wie die Substanzen in den Körper des Pferdes gelangt seien. Für beide erfolgt im Zuge dessen eine sechsmonatige Sperre, rückwirkend zum 13. April und zudem eine Geldstrafe von 3.500 CHF sowie jeweils 2.000 CHF als Gerichtskosten.

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