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Vorwürfe gegen Landgestüt Warendorf: Staatsanwaltschaft prüft anonyme Anzeige


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Die Pferdestatue vor dem Landgestüt Warendorf. (© Landgestüt Warendorf)

Eine anonyme Anzeige wirft dem Landgestüt Warendorf Beihilfe zur Tierquälerei vor. Die Staatsanwaltschaft Münster hat Ermittlungen aufgenommen. Auch ein Reiter steht im Fokus.

Die Staatsanwaltschaft Münster bestätigt den Eingang einer anonymen Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Landgestüt Warendorf. Der Vorwurf: Eine Führungsperson des Gestüts habe nicht rechtzeitig auf Hinweise zu tierschutzrelevanten Trainingsmethoden eines Mitarbeiters reagiert – und dadurch möglicherweise eine Beihilfe zur Tierquälerei durch Unterlassen begangen. Die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang. Namen werden von offizieller Seite bislang nicht bestätigt.

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Die Anzeige vom 6. April 2025 verweist unter anderem auf einen TV-Beitrag der ARD-Sportschau vom 31. März, in dem ehemalige Kolleginnen eines Bereiters des Gestüts schwere Vorwürfe gegen diesen erheben. Er soll junge Pferde mit umstrittenen Methoden ausgebildet und massivem Stress ausgesetzt haben.

Landgestüt Warendorf: Bereiter soll Pferde misshandelt haben

Laut der Staatsanwaltschaft wird im Rahmen der Ermittlungen auch geprüft, ob es strafrechtlich relevante Hinweise auf weitere Beteiligte gibt – insbesondere in Bezug auf den betroffenen Bereiter. Ein weiteres anonymes Schreiben vom 20. April 2025 nennt ein mögliches Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund.

Diese wiederum bestätigt auf Nachfrage der Hooforia-Redaktion ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bereiter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Beschuldigte soll Pferde in Werne gequält haben. Das Verfahren wurde auf Grundlage einer Anzeige des Kreises Unna eingeleitet – die Ermittlungen dauern noch an. Für mögliche Vorgänge am Standort Warendorf sei man nicht zuständig, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund.

ARD-Sportschau: Schwere Vorwürfe gegen einen Bereiter

Zum Hintergrund: In dem erwähnten Beitrag der ARD-Sportschau  werden schwere Vorwürfe gegen einen Bereiter erhoben, der am Landgestüt tätig gewesen sein soll. Ehemalige Kolleginnen schildern darin angeblich tierschutzwidrige Trainingsmethoden, darunter das Zusammenbinden von Kopf und Schweif bei Pferden, die Nutzung problematischer Hilfsmittel und massive physische wie psychische Belastung junger Pferde. Der TV-Beitrag wurde der Strafanzeige beigefügt und ist Teil der laufenden Ermittlungen.

Was bedeutet „Beihilfe durch Unterlassen“?

Beihilfe durch Unterlassen liegt dann vor, wenn jemand eine Straftat nicht selbst begeht, aber eine Mitverantwortung trägt, weil er oder sie hätte verhindern können oder müssen – es aber unterlassen hat. Entscheidend ist, ob die betreffende Person eine sogenannte „Garantenstellung“ hat – also rechtlich verpflichtet ist, einzugreifen, zum Beispiel als Vorgesetzter oder Verantwortlicher in einer Institution.

Im aktuellen Fall wird dem Leiter des Landgestüts Warendorf vorgeworfen, nicht rechtzeitig gehandelt zu haben, obwohl ihm mögliche tierschutzrelevante Vorfälle durch einen Mitarbeiter bekannt gewesen sein sollen. Ob das tatsächlich zutrifft, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.

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