Alessandra Reich und Oeli © S. Lafrentz

Alessandra Reich und Oeli R 2023 bei der EM in Mailand.

Die Bilder von den Gertenschlägen, welche nach der Sunshine Tour in Spanien auftauchten, ließen grundsätzlich keine Zweifel zu, dass hier etwas nicht passt. So sahen es auch die Verbände. Der Österreichische Verband (OEPS), für den Alessandra Reich unterwegs ist und 2023 EM-Bronze mit dem Team holte, und Pferdesport Deutschland, da sie im Allgäu ansässig ist.

Nun hat allerdings der OEPS die vorläufige Sperre ausgesetzt. Gegen das sofortige Urteil einer Sperre war nämlich Berufung eingelegt worden. Die neue Spitze im österreichischen Verband, Herbert Gugganig, hatte dem stattgegeben. Wichtig ist zu wissen, dass die Aufhebung keinerlei Beurteilung der Schuldfrage bedeutet. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine sofortige Sperre waren offenbar nicht gegeben.

In der Stellungnahme des österreichischen Verbandes heißt es:

„Diese vorläufige Sperre wurde vom obersten Berufungs- und Strafausschuss des OEPS aufgehoben. Gegenstand der Prüfung war dabei nicht die Schuldfrage. Sondern ausschließlich der Frage, ob die Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Maßnahme erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sah der oberste Berufungs- und Strafausschuss als nicht gegeben an. Die vorläufige Sperre gegen Alessandra Reich wurde daher aufgehoben.

Die Entscheidung stellt keine abschließende Beurteilung des Sachverhalts dar.

Der Österreichische Pferdesportverband sieht es als eine seiner zentralen Aufgaben an, das Wohl der Pferde zu schützen und das Ansehen des Reitsports in der Öffentlichkeit zu stärken. Gleichzeitig hat jede beschuldigte Person Anspruch auf ein faires Verfahren unter Einhaltung aller vorgesehenen Verfahrensschritte und Rechte.

Als nächster Schritt wird nun ein ordentliches Disziplinarverfahren eingeleitet. In diesem Rahmen werden alle relevanten Beweise geprüft und der Betroffenen die entsprechenden Parteirechte gewährt. Auf Grundlage sämtlicher vorliegender Beweise sowie unter Wahrung des Parteiengehörs wird anschließend eine fundierte Entscheidung getroffen.

Das Direktorium des Österreichischen Pferdesportverbandes betont zudem, dass der Umgang mit Pferden grundsätzlich von Vertrauen und Rücksichtnahme geprägt sein muss. Die in den Regelwerken vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Pferdewohls werden konsequent umgesetzt.“

Von deutscher Seite bleibt deren Sperre zunächst bestehen. Hierzu erreichte uns von Pferdesport Deutschland folgendes Statement: „Zum jetzigen Zeitpunkt hält die zuständige Diszplinarkommission die vorläufige Sperre aufrecht.“

In den Regeln der FEI sind Gertenschläge genau beschrieben. Der Reiter „265.1.2 Excessive use of the whip“ der „FEI Jumping Rules“ bietet Gelegenheit zum Nachlesen. Die Frage, welche nun für den Prozess gegen Reich im Raum steht, ist, ob die Voraussetzungen in ihrem Fall für eine Sperre gegeben sind und wie umfangreich diese ausfällt. Dabei wird nun viel Videomaterial gesichtet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert