Alessandra Reich und Oeli R 2023 bei der EM in Mailand.
Vor einigen Tagen waren in den sozialen Medien sowie durch eine Anzeige der Organisation PETA erste Fragen hinsichtlich eines möglichen Fehlverhaltens der 29 Jahre alten österreichischen Springreiterin Alessandra Reich aufgetaucht. Die Bronzemedaillen-Gewinnerin mit dem Team bei der EM 2023 in Mailand soll im Rahmen der Sunshine Tour die Gerte in unzulässiger Weise gegen Pferde verwendet zu haben. Der österreichische Verband OEPS sowie die deutsche FN (da Reich in Bayern ansässig ist) prüften das Material. Nun wurde eine Entscheidung getroffen, welche der OEPS wie folgt publizierte:
„Der Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) hat am 23. April 2026 gegen die Reiterin Alessandra Reich (D-87740 Buxheim) eine vorläufige Maßnahme gemäß § 2021 ÖTO verhängt. Alessandra REICH wird für die Dauer von drei Monaten von der Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen ausgeschlossen. Sie ist von allen Turnierplätzen zu verweisen. Für die Dauer der Sperre ruht ihre Lizenz.
Grundlage der Maßnahme sind Vorwürfe des Disziplinarvergehens gemäß § 2011 ÖTO Z 2 (2.1, 2.2 und 2.4). Danach soll die Beschuldigte bei mehreren Bewerben der Sunshine Tour in Spanien Pferde durch wiederholtes Schlagen mit der Gerte am Kopf und am Hals nicht pferdegerecht behandelt und damit das Ansehen des Reitsportes massiv beschädigt haben. Das Disziplinarverfahren wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe sogleich eingeleitet. Die vorläufige Maßnahme gilt ab sofort.“
Auch FN zieht Konsequenzen
Die FN schloss sich heute mit folgender Mitteilung an:
„Pferdesport Deutschland übernimmt die vom Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) ausgesprochene vorläufige Maßnahme gegen Alessandra Reich. Grundlage ist ein Beschluss des Strafausschusses des OEPS im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen nicht pferdegerechter Behandlung von Pferden. Die Sperre gilt ab sofort zunächst für drei Monate. Die Maßnahme gilt mit sofortiger Wirkung und umfasst den Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren sowie an sonstigen pferdesportlichen Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung folgt mit dieser Entscheidung dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sportrechtlicher Maßnahmen innerhalb des organisierten Pferdesports und setzt damit ein klares Zeichen für den Schutz des Pferdewohls. Die pferdegerechte Behandlung der Pferde ist eine unverzichtbare Grundlage unseres Sports und besitzt oberste Priorität. Pferdesport Deutschland steht im engen Austausch mit dem OEPS und wird den weiteren Verlauf des Verfahrens begleiten.“
Von Alessandra Reich selbst gab es noch kein Statement zu den Vorwürfen.